Bei der detaillierten Erfassung der Eingangsrechnungen haben Sie ab sofort die Möglichkeit mehrere ZUGFeRD-Dateien gleichzeitig zu importieren. Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche „Import". Klicken Sie dann auf „ZUGFeRD-Datei in eine neue Rechnung importieren (Beta)" und wählen Sie den entsprechenden Lieferanten aus. Jetzt können Sie die gewünschten ZUGFeRD-Dateien auf Ihrem System auswählen und durch Anklicken der Schaltfläche „Öffnen" zeitgleich in PN Handwerk einlesen.
In den Vor- und Nachtexten aller Belegarten stehen Ihnen die folgenden neuen Variablen zur Verfügung: {Kdn_EMail} und {Kdn_Internet}. klicken Sie mit der „rechten" Maustaste in den Vor- oder Nachtext, dadurch werden Ihnen alle möglichen Einfüge-Variablen angezeigt.
Bei der detaillierten Erfassung der Eingangsrechnungen haben Sie ab sofort die Möglichkeit Eingangsrechnungen über die ZUGFeRD-Schnittstelle zu importieren. Klicken dazu einfach auf die Schaltfläche „Import", danach können Sie den Punkt „ZUGFeRD-Datei in eine neue Rechnung importieren (Beta)" auswählen. Diese Funktion befindet sich im Beta-Stadium und funktioniert zunächst nur für die GC-Gruppe.Nähere Informationen erhalten Sie unter: http://www.ferd-net.de/zugferd/definition/ferd.html
In den Einstellungen des Monteurberichts sind zusätzliche Variablen hinzugekommen. Ihnen stehen jetzt die Felder <Beschreibung>, <Kategorie>, <StatusDatumZeit>, <StatusAbarbeitung>, <Status-Icon>, und <Notiz> zur Verfügung. In der Berichtsgestaltung ist es zukünftig möglich, diese Felder in Ihren aktuellen Monteurbericht einzustellen und ausdrucken zu lassen.
Ab der Version 7.91.00 können Rechnungen und Gutschriften nach dem finalen Ausdruck nicht mehr verändert werden. Grundsätzlich werden Rechnungen und Gutschriften nur noch als „Entwurf" gedruckt. (Dies ist standardmäßig vorbelegt.) Solange die Rechnung als Entwurf gedruckt wird, kann sie beliebig oft geändert werden. Wenn Sie den Punkt bei „Entwurf" entfernen, wird die Rechnung als Original gedruckt. Nach dem finalen Original-Ausdruck der Rechnung kann diese nicht mehr verändert werden. (Eine als PDF-Datei ausgegebene Rechnung gilt auch als gedruckt und ist somit auch für Änderungen gesperrt.) Danach sind Änderungen nur noch nach einer protokollierten Entsperrung möglich. Dies ist allerdings nur in Ausnahmefällen zu empfehlen.
